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Richtlinie 2002/95EG (ROHS)

Europäische Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten 2002/95EG (RoHs) 

Ab dem 1. Juli 2006 dürfen die folgenden Stoffe nicht mehr in Elektro- und Elektronik-Geräten enthalten sein: Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, PBB und PBDE. Da ein vollständiger Verzicht nicht immer möglich sein wird, sieht die Richtlinie gewisse Abweichungen vor.

 

Wir werden im Bereich Beschaffung und Herstellung unsere Baugruppen und Produkte fortlaufend an die neuen Richtlinien anpassen und ab dem 1. Juli 2006 nur noch Geräte ausliefern, die diese Forderungen der Richtlinie erfüllen.